Betriebe mit besonderen Gefährdungen sowie Betriebe mit mehr als 50 Mitarbeitende sind nach der ASA Richtlinie 6508 „Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit“ verpflichtet eine Umsetzung über die Zuständigkeiten und Abläufe betreffend Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz nachzuweisen.
Wir unterstützen Sie beim Aufbau, Erarbeitung und bei der Umsetzung eines individuellen Sicherheitskonzepts für Ihren Betrieb.
Ihr Nutzen
Leistungsumfang