Tragbare Leitern und Tritte eignen sich nur für kurz dauernde Arbeiten von geringem Umfang. Sie dürfen nur für leichte Arbeiten eingesetzt werden. Beim Beschaffen muss darauf geachtet werden, dass sie der Norm EN 131 entsprechen. Für die Lagerung ist mit zu berück- sichtigen, dass sie vor schädigenden Einwirkungen wie z.B. vor aggressiven Stoffen oder mechanischen Beschädigungen geschützt sind. Stellt ein Arbeitgeber Arbeitsmittel zur Verfügung muss er für deren Sicherheit und sowie der sicheren Benutzung sorgen. Nebst Schulung der Mitarbeitenden ist der Arbeitgeber verpflichtet die Leiter regelmässig und systematisch nach Herstellerangaben zu prüfen oder durch eine befähigte Person prüfen zu lassen.
Ihr Nutzen
Leistungsumfang