Zur Gewährleistung des sicheren Betriebs von Regalsystemen ist eine systematische und periodische Kontrolle ein wichtiger Bestandteil. Die Regalanlagen sind Arbeitsmittel und fallen unter die Richtlinie 6512 „Arbeitsmittel“. Unterliegen Arbeitsmittel schadenverursachenden Einflüssen z.B. durch Stapler oder anderen Einflüssen wie z.B. ständiger Einsatz sowie oft wechselnder Einsatzort, ist der Arbeitgeber nach Art. 32 der VUV (Verordnung über die Unfallverhütung) verpflichtet, diese gemäss den Angaben des Herstellers fachgerecht instand zu halten. Dabei ist dem jeweiligen Einsatzzweck und Einsatzort Rechnung zu tragen. Die
Instandhaltung ist zu dokumentieren. Sowohl in der EKAS Richtlinie 6512 als auch in den Suva Checkliste 67032 «Lagerregale und Schubladenschränke» wird konkretisiert, dass die Arbeitsmittel regelmässig zu überprüfen sind. Darüber hinaus ist die Prüfung ein wesentlicher Bestandteil der Norm SN EN 15635 «Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen». Die Norm unterscheidet zwischen einer «Experteninspektion» (jährlich) und einer Sichtprüfung (wöchentlich) durch eine befähigte Person.
Ihr Nutzen
Leistungsumfang